Grundlagen
UN Konvention
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Ziel der UN-Konvention ist es, ihnen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren.
Umsetzung in Deutschland
Im März 2009 ist die Vereinbarung in Deutschland in Kraft getreten.
Umsetzung in Rheinland-Pfalz
- Ab 2001 wurde mit dem Aufbau eines Netzes von Schwerpunktschulen im Land begonnen, in denen behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam beschult werden.
- Dieses Netz umfasst mittlerweile mehr als 200 Schulstandorte landesweit und soll – auch und gerade nach dem Willen des Regierungsbündnisses von SPD und Grünen – weiter ausgebaut werden.
Schwerpunktschule am Schulzentrum in Höhr-Grenzhausen
Wie kam es dazu?
Das Land Rheinland Pfalz setzt die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im „Aktionsplan zur Verbesserung der Situationen Behinderter Menschen“ (seit der Vereinbarung im Jahr 2009) verstärkt um. Dazu zählt, dass Kinder mit Beeinträchtigungen in Regelschulen integriert werden sollen.
Wieso die Ernst-Barlach-Realschule plus?
Die ADD bestimmt geeignete Schulen als Schwerpunktschulen.
Was bedeutet das für unsere Schule?
Noch mehr Einsatz und noch mehr Engagement, aber auch die Chance, Schule weiterzuentwickeln!
Welche Förderbereiche soll die SPS abdecken?
- Kinder mit Beeinträchtigungen im Bereich „Lernen“ (sowie Dyskalkulie, starke Lese- Rechtschreibschwäche, …)
- Kinder mit Beeinträchtigungen körperlicher Art (Hörbeeinträchtigung, Gehbehinderung,…)
Welche personelle Ausstattung gibt es?
- Die personelle Ausstattung mit ausgebildeten Förderschullehrer/innen (FöL) und Pädagogischen Fachkräften (PF) richtet sich einzig und allein nach der Anzahl der Förderschüler/innen (also mit entsprechendem Gutachten).
- Dabei ist die Maximale Anzahl an aufzunehmenden Förderschüler/innen an die Gesamtzahl der Regelschüler/innen einer Schwerpunktschule gekoppelt (i.d.R. etwa 10%).
Konzept an unserer Schule
- Fokussierung auf den D/M Unterricht. Sind D/M-Stunden abgedeckt, werden die verbleibenden Stunden auf den Englisch-Unterricht verteilt.
- PFs/FöL werden Stufenweise eingesetzt. Ziel: Möglichst viele Unterrichtsstunden in möglichst wenig Klassen abdecken um eine optimale Förderung zu gewährleisten
- Generell ist eine interne Förderung durch Teamteaching anzustreben. In besonderen Situationen kann aber auch eine externe Förderung die beste Fördermöglichkeit sein.
- Unterrichtsmaterialien werden in differenzierter Form angeboten. D.h., dass die Förderschüler am selben Lerngegenstand in einer reduzierten Form (mit)arbeiten.
- Zur transparenten und lehrerübergreifenden Förderung werden regelmäßig Förderpläne geschrieben. Diese beziehen sich inhaltlich auf die momentan prägnanten Fächer/ Situationen des einzelnen Schülers
- Zeugnisse werden in differenzierter Form erstellt. Dies bedeutet, dass ein Förderschüler nicht automatisch nur „Fördernoten“ erhält, sondern bei guten Leistungen selbstverständlich Regelnoten erzielen kann.
Beurteilung/Zeugnisse/Zielsetzung
Leistungsbeurteilung
- Förderkinder erhalten keine Regelschulbenotung in ihren Förderbereichen (sie werden verbal in Textform beurteilt).
- Regelschulnoten werden erteilt, wenn zielgleich mit den Regelschüler/innen unterrichtet wird.
Zeugnisse
- Förderkinder erhalten ein ähnliches Zeugnis wie in der Grundschule, nur ohne Benotung in ihren Förderbereichen
- Regelschulnoten werden erteilt, wenn zielgleich mit den Regelschüler/innen unterrichtet wurde.
- die Zeugnisse werden in enger Zuammenarbeit der Förderlehrer/innen und den Fachlehrer/innen erstellt
- Nach der 9. Klasse kann der Förderschüler die Schule mit dem Zeugnis der besonderen Berufsreife verlassen.
- Dies ermöglicht ihm den Besuch des BVJ (Berufsvorbereitungsjahr) an einer BBS in der er innerhalb des 10. Schuljahres den Berufsreifeabschluss erzielen kann.
- Bei guten Leistungen kann der Förderstatus „auf Probe“ gesetzt werden. In dieser Zeit nimmt der Schüler regulär am Unterricht teil. Bewährt er sich in dieser Zeit, wird der Förderstatus aberkannt. In diesem Fall ist ein Berufsreifeabschluss auch nach dem 9. Schuljahr möglich.