Damit die Kinder in der Mensa mitessen können, schließen die Erziehungsberechtigten einen Vertrag mit dem Caterer L&D. Essen wird von montags bis donnerstags angeboten und kostet derzeit 3,75 Euro pro Gericht.

Ablauf

  1. Die Erziehungsberechtigten schließen einen Vertrag mit der Firma L&D und senden ihn an
    L & D GmbH & Co. KG 9055, Am Flugplatz 25 A, 56743 Mendig.

Vertrag zum Mittagessen Ganztagskinder Klassen 6 bis 10

  1. Liegt der unterschriebene Vertrag der Firma L&D vor, sendet diese den Erziehungsberechtigten einen Brief mit den Login-Daten für das L&D Portal.
  2. Die Erziehungsberechtigten zahlen auf das im Vertrag genannte Konto Geld ein.
  3. Sobald auf dem Konto ein Guthaben (z. B. 30 €) hinterlegt ist, kann über das Login Essen ausgesucht und bestellt werden.
  4. Das gewünschte Menü muss bis Dienstagabend für die kommende Woche bestellt werden. Wird kein Essen gewählt, gilt das als nicht bestellt und es wird dann auch nicht von L&D vorgehalten.
  5. Die Kinder bekommen gegen 5 Euro Pfand einen Essenschip in der Mensa ausgehändigt.
  6. Diesen Chip müssen sie beim Mittagessen immer dabeihaben, da über die Scanner ausgelesen wird, welches Essen bestellt wurde.

Wichtig

Nimmt Ihr Kind durch Krankheit oder Unterrichtsausfall nicht am Mittagessen teil, müssen die Erziehungsberechtigten selbst frühzeitig bei L&D das Essen abbestellen. Sonst muss es bezahlt werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür nicht die Mensa, sondern melden Sie sich bis spätestens 9 Uhr direkt bei L&D:

E-Mail: kiju.koblenz@l-und-d.de

Telefon: 0 26 52 – 9 36 18 20

Hier können Sie auch kurzfristig Essen einbuchen lassen, wenn Sie die Online-Bestellung vergessen haben.

Nimmt das Kind nicht am Ganztag teil, möchte aber dennoch mitessen, können Sie auch einen Vertrag mit L&D schließen:

Vertrag zum Mittagessen ohne Ganztag

Antworten auf häufige Fragen zum Mittagessen finden Sie hier.

 

Finanzielle Förderung der Schulessens

Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld beziehen, haben einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. (Bildungs- und Teilhabepaket). Aktuell ist das Essen in Schulen für die Leistungsberechtigten kostenfrei!

  • Für die Familie/Kinder, für die Arbeitslosengeld II (Alg II / Hartz IV) gezahlt wird, muss ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden.
  • Für die Kinder, für die Kinderzuschlag oder Wohngeld sowie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung gezahlt wird, muss ein Antrag bei der Kreisverwaltung gestellt werden.

Anmeldung zum Mittagessen

Eine Anmeldung zum Mittagessen ist mit den hier hinterlegten Formularen nur für die Schüler/innen der Ernst-Barlach-Realschule plus möglich!

Links: