Präambel

Unsere Schulgemeinschaft soll dem Wohl aller Beteiligten dienen. Grundlagen des Zusammenlebens sind hierbei die bewusste Übernahme von Verantwortung für das Schulleben und ein respektvoller Umgang miteinander. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten sich, diese Regeln einzuhalten.

Allgemeine Grundsätze – Gültigkeit

Diese Hausordnung gilt für den gesamten Aufenthalt auf dem Schulgelände, bei schulischen Veranstaltungen, Klassenfahrten und auf dem Schulweg sinngemäß.

Zur Abkürzung des Textes wird für Jungen und Mädchen zusammenfassend der Begriff „Schüler” und für Lehrerinnen und Lehrer der Begriff „Lehrer“ verwendet.

Unterrichtszeiten

1. Stunde08:05 – 08:50 Uhr5-Minuten-Pause im Klassenraum
oder Raumwechsel
2. Stunde08:55 – 09:40 Uhr15-Minuten-Pause
3. Stunde09:55 – 10:40 Uhr5-Minuten-Pause im Klassenraum
oder Raumwechsel
4. Stunde10:45 – 11:30 Uhr15-Minuten-Pause
5. Stunde11:45 – 12:30 Uhr5-Minuten-Pause im Klassenraum
oder Raumwechsel
6. Stunde12:35 – 13:20 UhrEnde des Vormittagsunterrichts
Mittagspause13:20 – 14:00 UhrMittagspause mit Essen in der Mensa
Ganztagsbetreuung14:00 – 16:00 UhrGanztagsbetreuung

Verhalten

  • Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft verhält sich so, dass es
    • weder sich selbst noch andere gefährdet;
    • niemanden unnötig stört und belästigt;
    • keinen Sachschaden verursacht;
    • die Klassenräume sowie das gesamte Schulgelände sauber hält;
    • sich umweltbewusst verhält, das heißt mit Strom, Wasser und Heizung sparsam umgeht und auf Mülltrennung achtet;
    • seine Verpflichtungen, insbesondere den Unterrichtsbeginn, pünktlich wahrnimmt.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben eine der Institution Schule und der Atmosphäre des Lernens und Lehrens angemessene Kleidung zu tragen. Die Kopfbedeckung, außer aus religiösen Gründen, ist während des Unterrichts und in der

  • Mensa abzulegen. Kleidung mit rassistischen, diskriminierenden, beleidigenden oder gewaltverherrlichenden Aufdrucken (Bild und Schrift) ist untersagt. Die Bekleidung ist so zu wählen, dass sie nicht zu freizügig und der Bauch bedeckt ist.
  • Unfälle oder Sachschäden sind unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen, damit möglichst schnell die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können.
  • Nach § 33 der Schulordnung müssen die Eltern, die Lehrkräfte und die Schulleitung den Schulbesuch sicherstellen. Als Erziehungsberechtigte/r bitten wir Sie, das Fehlen Ihres minderjährigen Kindes unverzüglich am ersten Fehltag bis 8:00 Uhr über Sdui oder in Ausnahmefällen telefonisch mitzuteilen.
  • Stundenweise Beurlaubung: Der Fach- oder Klassenlehrer spricht die Beurlaubung aus und vermerkt dies mit Angabe der Uhrzeit und des Grundes im digitalen Klassenbuch. Urlaubsanträge für stundenweise Beurlaubung sind grundsätzlich vorher beim Fach- oder Klassenlehrer zu stellen.
  • Urlaubsanträge vor und nach den Ferien werden im Allgemeinen nicht genehmigt. Ausnahmen regelt die Schulleitung.

Vor Beginn der Unterrichtszeit

  • Elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte werden vor dem Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und bleiben bis zum Verlassen des Schulgeländes nach Unterrichtsschluss ausgeschaltet.
  • Die erste Unterrichtsstunde beginnt um 8.05 Uhr. Die Schüler dürfen ab 07:45 Uhr die Schule betreten und im Klassenraum auf den Unterrichtsbeginn warten.
  • Die Zuwege zu den Fachräumen und die Fachräume selbst dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden. Schüler warten in der Aula.
  • Ist fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft anwesend, informiert der Klassensprecher/die Klassensprecherin die Schulleitung (Mitteilung im Sekretariat).

Während der Unterrichtszeit

  • Während der Unterrichtszeit herrscht im Schulgebäude und auf den Schulhöfen Ruhe.
  • Kann aus organisatorischen Gründen in einer bestimmten Stunde kein Unterricht erteilt werden, dient für die Klassenstufen 5 – 10 in der Regel die Aula als Aufenthaltsraum. Die Aula darf keinesfalls von diesen Schülern verlassen werden. Die Schüler der Fachoberschule dürfen das Schulgebäude verlassen.
  • Jeder Schüler sorgt für Ordnung und Sauberkeit in seinen Unterrichtsräumen, besonders an seinem Arbeitsplatz.

Während der Pausen (9.40 – 09.55 Uhr und 11.30 – 11.45 Uhr)

  • Zu Beginn der Pausen begeben sich die Schüler unverzüglich auf dem kürzesten Weg zu dem ihnen zugewiesenen Schulhof. Ein Wechsel ist nicht möglich. Die Schüler der Fachoberschule dürfen das Schulgelände verlassen.
  • Bei schlechten Witterungsverhältnissen halten sich alle Schüler der Klassenstufen 7 – 10 in der Aula auf. Die Klassenstufen 5 – 6 verbleiben unter dem Vordach des A-Gebäudes.
  • Am Ende der Pausen begeben sich alle Schüler der Klassen 7 – 12 unverzüglich zu ihren Klassenräumen. Schüler der Klassenstufen 5 – 6 werden abgeholt.

Nach der Unterrichtszeit

  • Nach Unterrichtsschluss sind alle Stühle auf die Tische zu stellen.
  • Nach Unterrichtsende ist der direkte, übliche Heimweg zu benutzen, da nur für diesen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gewährleistet ist.

Befahren des Schulhofs

  • Fahrräder und motorisierte Zweiräder werden auf den von der Schule vorgesehenen Plätzen abgestellt. Wegen der damit verbundenen Gefahr und der Geräuschbelästigung ist das Befahren des Schulhofes während der Schulzeit nicht erlaubt. Ausgenommen sind Versorgungsfahrzeuge.

Ordnungsdienst

  • In jeder Klasse/jedem Kurs wird ein Ordnungsdienst eingeteilt. Er wechselt wöchentlich.
  • Der Ordnungsdienst sorgt am Ende jeder Unterrichtsstunde für eine saubere beziehungsweise ausgeschaltete Tafel und nach Unterrichtsschluss für einen besenreinen Klassenraum.
  • Neue Kreide, Schwamm und Whiteboard-Marker sind vom Ordnungsdienst im Sekretariat entgegenzunehmen.
  • Der Ordnungsdienst sorgt mit dafür, dass Müll ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Behälter abgelegt wird.
  • Der Ordnungsdienst entleert die Papierkörbe nach Bedarf in die Papiermüll-Container (grüne Abdeckung). Mindestens einmal pro Woche muss der Behälter entleert werden.
  • Für den Pausenhof wird wöchentlich eine Klasse zum Hofdienst eingeteilt. Die Klasse wird durch die Klassenleitung in Kleingruppen (drei Schüler) aufgeteilt. Diese Gruppen melden sich zu Beginn der 2. großen Pause beim Hausmeister Herrn Pausch im Büro. Sie erhalten Greifzangen und Eimer vom Hausmeister. Durchgeführt wird der Hofdienst jeweils in der 2. großen Pause von 11:40 – 11:50 Uhr. Am Ende des Dienstes wird der Müll in der grauen Mülltonne entsorgt. Die Greifzangen und Eimer werden zurückgebracht.

Haftung bei Schäden

  • Schäden an Stühlen, Tischen, Wänden, Tafel, technischem Gerät usw. werden unverzüglich dem Hausmeister mitgeteilt.
  • Für selbstverschuldete, fahrlässige oder absichtliche Beschädigungen beziehungsweise Verschmutzungen sind die Verursacher verantwortlich. Für die Schäden haften die gesetzlichen Vertreter.

Fundsachen

  • Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat unverzüglich abgegeben und können dort abgeholt werden. Sie werden bis zum Ende des Schuljahres aufbewahrt. Danach besteht auf diese Gegenstände kein Anspruch mehr.

Versicherungsschutz

  • Für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von Wertsachen, Geld oder Garderobe sowie für abgestellte Fahrzeuge übernimmt die Schule keine Haftung.

Essen und Trinken

  • Wir verzichten auf die Anlieferung und den Verzehr von Fastfood in jeglicher Form und achten auf eine gesunde Ernährung.
  • Essen und Trinken ist nur in den Pausen erlaubt. In Absprache mit dem Lehrer kann eine Regelung für das Trinken im Unterricht gefunden werden.
  • Getränke dürfen nur in bruchsicheren Flaschen oder Behältern mitgebracht werden.
  • Auf dem gesamten Schulgelände darf kein Kaugummi gekaut werden.
  • Das Mitführen und der Verzehr von „Energy Drinks“ und koffeinhaltigen Softdrinks sind nicht gestattet.

Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes

  • Die Schüler der Klassenstufen 5 – 10 dürfen während ihrer Unterrichtszeit grundsätzlich das Schulgelände nicht verlassen. Bei vorzeitig beendetem Unterricht dürfen die Schüler der Klassenstufen 5 – 10 das Schulgelände nur verlassen, wenn sie am Anfang des Schuljahres eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten eingereicht haben.

Schülertransport

  • Schüler verhalten sich an den Haltestellen und in den Bussen beziehungsweise Bahnen diszipliniert und rücksichtsvoll. Sie beachten die Anweisungen der Fahrer.

Verbote

  • Die Nutzung von Mobilfunkgeräten jedweder Art ist im Schulgebäude untersagt. Sie sind nicht sichtbar aufzubewahren und zu transportieren.
  • Geräte können mitgeführt, aber nicht ohne Erlaubnis genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung werden die Geräte abgegeben und über Nacht in der Schule verwahrt. Sie können dann am nächsten Tag durch die Eltern abgeholt werden.
  • Generell ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das Rauchen ist laut Jugendschutzgesetz Jugendlichen unter 18 Jahren untersagt.
  • Das Mitführen und/oder der Gebrauch von Drogen aller Art ist untersagt.
  • Waffen, Messer und gefährliche Gegenstände – zum Beispiel Laser-Pointer, Feuerwerkskörper, CS-Gase, E-Zigaretten und Anscheinswaffen – dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
  • Spraydosen und Wasserpistolen dürfen nicht mitgeführt werden.
  • Zudem ist verboten:
    • Bild- und/oder Tonaufnahmen zu machen,
    • im Gebäude zu rennen oder zu lärmen,
    • Toiletten als Aufenthaltsraum zu nutzen,
    • Gegenstände, insbesondere Schneebälle, zu werfen

Gefahren und Unfälle

  • Bei Gefahr und Katastrophen haben die Schüler den Anweisungen der Lehrer sofort Folge zu leisten.
  • Bei Gefahr ertönt ein Signal in Verbindung mit einer Durchsage. Einzelheiten sind in dem erlassenen Krisenplan geregelt.
  • Bei Unfällen und Gefahr ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren.

Grundsatz:

Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden pädagogische Maßnahmen ergriffen.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung verhängt werden (§ 95 Schulordnung). Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel unbegründetes Fehlen im Unterricht, Verletzung der Schulordnung) können auch mit Geldbußen geahndet werden (§§ 96, 97 Schulordnung).