Umgang mit Fehlzeiten

Mein Kind ist krank—Was muss ich tun?

  • Melden Sie Ihr Kind jeden Tag bis spätestens 08.00 Uhr über die Abmeldefunktion der APP ab. Eine Abmeldung über den Chat ist nicht möglich. Sollte die App aufgrund einer allgemeinen technischen Störung nicht betriebsbereit sein, können Sie Ihr Kind ausnahmsweise telefonisch über das Sekretariat abmelden.  Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung Ihrerseits ist nicht erforderlich!

Sollte Ihr Kind an einem Tag nicht abgemeldet sein, wird der Tag als unentschuldigt festgehalten! Alle an diesem Tag geforderten Leistungsnachweise sind nicht feststellbar. Es wird die Note ungenügend (6) erteilt! Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind ordnungsgemäß abgemeldet ist.

  • Besteht eine Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei Fehlen, melden Sie Ihr Kind bitte ebenfalls über die APP ab. Reichen Sie die Bescheinigung bis spätestens drei Tage nach dem ersten Fehltag in der Schule ein! Sollte Ihr Kind länger erkrankt sein, sollte aus der Bescheinigung die Dauer der Abwesenheit hervorgehen!

Eine Anleitung zur Abmeldung über die App Sdui finden Sie unter:  https://support.sdui.de/de_DE/krankmeldungen_eltern/wie-kann-ich-mein-kind-%C3%BCber-sdui-krank-melden-

Regelungen bei Überprüfungen

Alle Schülerinnen und Schüler müssen für alle angekündigten Überprüfungen

  • Klassenarbeiten
  • schriftliche Überprüfungen im Nebenfach (10-Stunden-Test)
  • praktische Leistungen (Klassenarbeitsersatzleistung im WPF)
  • terminlich vereinbarte Vorträge und Referate

im Fall des Fehlens, von ihren Eltern am selben Tag entschuldigt werden. Fehlen Schüler/innen häufiger bei o.g. Überprüfungen, kann die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) eingefordert werden. Liegt dann eine solche Bescheinigung nicht vor, gilt der Tag als unentschuldigt. Die Leistung der Überprüfung ist somit nicht feststellbar. Es wird die Note ungenügend (6) erteilt.

Beurlaubungen

Beurlaubungen müssen vorab schriftlich beantragt werden und sind zu begründen. Gegebenenfalls müssen Nachweise vorgelegt werden. Dies gilt auch für vorab geplante Arztbesuche (Operationen, Kieferorthopäde, etc.).

Wer spricht die Beurlaubung aus?

  • einzelne Stunde – Fachlehrkraft
  • ein bis drei Unterrichtstage – Klassenleitung
  • mehr als drei Unterrichtstage – Schulleitung

Eine Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien kann nur in begründeten Ausnahmefällen in Absprache mit der Schulleitung erfolgen.

Beurlaubungen aus religiösen Gründen oder zur Brauchtumspflege sind möglich.

Fehlt Ihr Kind viel oder hat es Probleme zur Schule zu kommen?

Eine erfolgreiche schulische Entwicklung ist nur dann möglich, wenn Ihr Kind regelmäßig am Unterricht teilnimmt. Stellen Sie fest, dass Ihr Kind Probleme mit dem regelmäßigen Schulbesuch hat, sprechen Sie uns bitte an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Bitte vermeiden Sie falsche Entschuldigungen für Ihr Kind. Gerne steht Ihnen auch unser Schulsozialarbeiter Herr Stefan Keßler zur Verfügung.

Sie erreichen ihn unter stefan.kessler@ebr-hg.de oder informieren Sie sich auf unserer Homepage!